Fast vier Monate lag der Entwurf einer Sammelverordnung von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig beim Grünen Vizekanzler zwecks regierungsinterner Abstimmung. Nun endlich konnte der Text in Begutachtung gehen, um noch vor dem Sommer in Kraft gesetzt zu werden.

Heinrich Hartl III. © Weingut Heinrich Hartl

Die Begutachtung erfolgt innerhalb einer gesetzten Frist durch Ministerien, Behörden, Länder, Kammern und anderer Stakeholder. Große Einwände sind nicht zu erwarten, da der Verordnungsentwurf auf einem Text basiert, den das Nationale Weinkomitee auf Antrag der Region und nach Anhörung von Vertretern aller Weinbauebenen verfasst und dem Minister vorgeschlagen hatte.

Die zentralen Punkte (neben meist formalen Änderungen in vielen DAC Gebieten): Die Transformation der Thermenregion zum DAC Weinbaugebiet, womit alle 18 österreichischen Weinregionen DAC Herkünfte hätte sowie die Verordnung der Ersten Lagen. Eines gleich vorweg: die in der Vergangenheit intern heftig diskutierte Änderung des Namens – etwa Wiener Berge – ist ebenso vom Tisch wie visionär angedachte Fusionen mit der Weinbauregion Klosterneuburg (derzeit Teil des Wagram) oder gar gleich in einem Aufwaschen auch mit dem Weinbaugebiet Wien.

Thermenregion bleibt Thermenregion

Die Thermenregion bleibt also die Thermenregion. Sonst soll allerdings kein Stein am anderen bleiben, zumindest weinbauorganisatorisch. Die wichtigsten Neuerungen, die der Entwurf in sich birgt, sehen für die künftige Weinpyramide Thermenregion folgenden Aufbau vor:

Thermenregion DAC: Rebsorten Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Blauburgunder, St. Laurent, Blauer Portugieser, Zweigelt – mindestens 12 % Vol. Alkohol, trocken.

Thermenregion DAC Ortsweine: Rebsorten Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Blauburgunder, St. Laurent, Zweigelt – mindestens 12,5 % Vol. Alkohol, trocken.

Thermenregion DAC Riedenweine: Rebsorten Rotgipfler, Zierfandler, Weißburgunder, Chardonnay, Blauburgunder, St. Laurent – mindestens 12,5 % Vol. Alkohol, trocken.

Zuständig für die Umsetzung ist das Regionale Weinkomitee Thermenregion mit Obmann Heinrich III. Hartl, Winzer und Kammerrat aus Oberwaltersdorf bei Baden.

Großer Wurf mit übergeordneten Ortsbezeichnungen

Der große Wurf gelingt Thermenregion DAC mit den übergeordneten Ortsbezeichnungen. Die bekannten Namen Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen und Tattendorf umfassen jeweils auch die umliegenden Gemeinden, die in den Genuss der Namen ihrer bekannten Nachbarn gelangen. Diese Entscheidung, die in den betroffenen Weinbauvereinen der einzelnen Gemeinden lange reifen konnte, ist geradezu revolutionär. Geben doch einzelne Gemeinden ihre Ortsbezeichnungen am Etikett auf, um sich – zum eigenen Vorteil – unter das Dach eines bekannteren Weinbauortes zu begeben. Auch für die Konsumenten, die sich im Wirrwarr der Weingesetze ohnehin kaum mehr zurecht finden, ist dies ein großer Vorteil zur Orientierung.

Ab Baden und bis zu den Ausläufern des Weinbaugebiets im Bezirk Wiener Neustadt sind künftig zahlreiche Gemeindebezeichnungen zulässig; nahezu jeder Ort, in dem sich ein Weingarten befindet. Deren Bedeutung nimmt von Baden weg Richtung Süden aber stark ab und wird vorwiegend den Basisweinsektor abdecken.