Die erste gute Nachricht: Österreich liegt im europäischen Spitzenfeld, und zwar beim Weinkonsum pro Kopf (derzeit 5. Platz mit rund 30 Liter pro Jahr). Beim Fußball sind wir neuerdings auch ganz vorne dabei. Und bei Fußball und Alkohol gemeinsam?

Nun, für Spieler ist dies wahrscheinlich ohnehin kaum Thema, da Alkohol (zumindest im Fußball) nicht leistungssteigernd ist. Dennoch galt Alkohol zumindest eine Zeit lang als Dopingmittel, weil es für manche Sportarten (zB Sportschützen) in geringen Mengen durchaus leistungssteigernd sein kann. Seit ein paar Jahren ist Alkohol jedoch nicht mehr als Dopingsubstanz auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Behörde (WADA) ausgewiesen und wird auch in Anlage 1 des maßgeblichen Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport nicht als verbotene Substanz geführt.

Bei Zuschauern (im Stadion) ist die Alkoholisierung per se auch kein Problem, allerdings haben die meisten Veranstalter (Stadien) in der Stadionordnung eine Regelung, wonach alkoholisierten Personen, die sich nicht an die Stadionordnung halten, der Zutritt verwehrt werden kann und diese des Stadions verwiesen werden können (ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises).

Teilweise enthalten die Stadionordnungen auch Klauseln, wonach für den Verweis eines Zuschauers allein auf dessen Alkoholisierungsgrad abgestellt wird (und nicht zusätzlich auf ein vorschriftswidriges Verhalten); dies scheint aus rechtlicher Sicht bedenklich, weil gegenüber einem regelkonform verhaltenden Zuschauer die bloße Alkoholisierung wohl keine ausreichende Rechtfertigung ist, ihn ohne Kostenersatz vom Spiel auszuschließen. Freilich ist dieser Fall in der Praxis selten, weil die Alkoholisierung ja meist erst auffällt, wenn (erhebliche) Regelverstöße einsetzen.

Die Schiedsrichter und der Alkohol

Im Gegensatz zu alkoholisierten Zuschauern, sind alkoholisierte Schiedsrichter im Profisport ausgesprochen selten, dafür im Einzelfall amüsant (so etwa der deutsche Schiedsrichter Ahlenfelder, der 1975 in einem deutschen Bundesliga-Spiel die erste Halbzeit nach 32 Minuten abpfiff). § 75 der ÖFB-Schiedsrichterdisziplinarordnung sieht für Schiedsrichter, die in einem „alkoholisierten Zustand“ erscheinen, eine Sperre von 2 bis 12 Monaten und/oder einer Geldstrafe von € 50,-- bis € 500,-- vor, ohne aber eine genaue Promille-Grenze festzulegen (wahrscheinlich wohl 0,1‰). In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann sogar eine Streichung von der Schiedsrichterliste erfolgen.

Zum Schluss aber die zweite gute Nachricht: Zuhause vorm Fernseher kann aus rechtlichen Sicht Alkohol genossen werden „bis der Notarzt“ kommt (das gilt auch beim Schreiben von VINARIA Kolumnen) – ob das auch empfehlenswert ist, ist freilich eine andere Sache… 

 

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Dr. Clemens Limberg ist Geschäftsführer der Limberg Real Estate Group (limberg.at) und ausgewiesener Weinfreund.