Der dänische Brauereikonzern Carlsberg beansprucht Gerstenpflanzen aus klassischer Züchtung sowie deren Verwendung zum Bierbrauen als seine „Erfindung“. Naturschützer und Privatbrauer legen Protest bei der EU-Kommission ein.

Arche Noah, das europäische Netzwerk Keine Patente auf Saatgut!, die Kärntner Privatbrauerei Hirt und die bayrische Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu klar gegen dieses Patent ausgesprochen: In Europa ist es verboten, Pflanzen aus herkömmlichen Zuchtverfahren zu patentieren. Das Europäische Patentamt argumentiert bisher, dass auch nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutationen als technische Erfindungen patentfähig sind.

Die betroffene Gerstensorte weist zufällige genetische Veränderungen auf, die ihre Verwendung als Braugerste attraktiver macht. Diese Eigenschaften wurden gefunden, nachdem man tausende Saatgutproben nach den gewünschten Eigenschaften durchsucht hatte. Dabei kamen keine gentechnischen Verfahren zum Einsatz. Vielmehr handelt es sich um gängige Verfahren der Zufallsmutagenese und Züchtung, die schon seit Jahrzehnten eingesetzt werden und zuvor nicht patentiert wurden.

"Patente auf Saatgut und auf Gersten bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien und beides spielt wiederum Großkonzernen in die Hände!“, so Nikolaus Riegler, Eigentümer der Kärntner Privatbrauerei Hirt und Sprecher der Unabhängigen „Privatbrauereien Österreichs“. 

Erst 2017 setzte das Europäische Patentamt Pflanzen aus Zufallsmutagenese jenen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren verändert werden, ausdrücklich gleich. Damit können jetzt selbst Sorten, die ohne Einsatz gentechnischer Methoden gezüchtet wurden, von Patenten betroffen sein. Schon bei der Anmeldung entfalten Patente wegen möglicher Kosten und rechtlichen Unsicherheiten eine abschreckende Wirkung auf andere Züchter. Das kann dazu führen, dass bestimmte neue Sorten gar nicht mehr entwickelt werden.

In Brüssel werden derzeit ein neues EU-Saatgutrecht, die Patentierung von Saatgut und die künftige Regulierung der Neuen Gentechnik diskutiert. Arche Noah fordert gemeinsam mit Keine Patente auf Saatgut! und den beteiligten Brauereien, dass die klassische Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit ausgenommen wird. Eine entsprechende Klarstellung ist im österreichischen Patentgesetz bereits in Kraft und kann als Vorlage für Brüssel dienen.

Die öffentliche Anhörung über das Patent EP2575433 der Firma Carlsberg findet vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in Haar bei München statt. Wichtigster Punkt der Beschwerde ist, dass es in Europa nicht erlaubt ist, Pflanzen aus herkömmlichen Zuchtverfahren zu patentieren. 

Quelle: Arche Noah, Privatbrauerei Hirt u.a.