Österreichs Weinwelt wartet gespannt auf ein Outing der besonderen Art: wer steckt hinter der ominösen Homepage www.gluecklichelage.at? Diese möchte, wie exklusiv berichtet, die Bundesverordnung zur Lagenklassifizierung vorm Höchstgericht anfechten. Man freue sich über regen Zuspruch, heisst es aktuell.

Ein Logo hat sie schon, Absender noch keinen: „gluecklichelage.at“. © gluecklichelage.at

Wir sind überwältigt von den zahlreichen, positiven Rückmeldungen! Es stärkt uns, zu sehen, dass es viele WinzerInnen in ganz Österreich gibt, die unsere Ansicht teilen“, heisst es vielsagend auf der Homepage von „gluecklichelage.at“. Bis Ende Jänner sollten alle rechtlichen Details geklärt werden, ob eine Anfechtung der Lagenverordnung Sinn macht. Ziel sei es, den Verfassungsgerichtshof anzhurufen, weil man die Grundrechte gefährdet sieht.

Akteure orten „überwältigenden Zuspruch“

Gleichzeitig bleiben die Drahtzieher der Aktion weiter im Untergrund, agieren im Dunkeln. Interessenten, die - wie aufgefordert - ihr Interesse bekundeten und sich per Email an info@gluecklichelage.at wandten, erhielten zwar prompt – und ebenfalls anonym – Antwort, aber bis dato keine näheren Informationen.

Wie berichtet, schlug kurz vor Weihnachten bei Winzern und vinophilen Akteuren aller Art eine anonyme Rundmail auf und sorgte für hitzige Spekulationen. Die Betreiber einer Plattform namens „gluecklichelage.at“ dokumentieren darin – professionell gemacht – den seit Mitte 2023 gesetzlich vorgegebenen Weg, um eine Weinriede in Österreich künftig als Erste Lage, später auch als Große Lage, lukrativ klassifizieren lassen zu können. Und äußerten gleichzeitig massive Bedenken.

Von Alleingängen der „Eliten“ ist da die Rede, von Gefährdung demokratischer Prozesse und vielem mehr. Conclusio: gluecklichelage.at und deren anonyme Hintermänner und -frauen möchten die Stimmung vor allem unter Winzern ausloten und die gesetzliche Lagenverordnung verfassungsrechtlich prüfen lassen. Das Vehikel dazu wäre wohl eine Feststellungsklage. Es ginge dabei, so die anonymen Akteure, um „Vermögensverschiebung um hunderte Millionen Euro“, bezogen auf Wertsteigerungen oder -minderungen bei Weinbergflächen.