Gebiets-, Orts- und Riedenweine, Sorten und Weinbaugebiete, DAC und Reserven, Vereinsbezeichnungen wie 1ÖTW oder GSTK oder Fantasienamen: wer kennt sich da noch aus am Weinetikett? Nun sollen die DAC Regelwerke für alle österreichischen Weinbaugebiete vereinheitlicht und daher übersichtlicher werden.

DI Josef Glatt ist Geschäftsführer des Bundesweinbauverbandes. © LKÖ

In der Tat ist diese Massnahme überfällig. Mit der Thermenregion wurde Mitte 2023 das letzte Weinbaugebiet Österreichs in die DAC-Herkunftssytematik eingebunden. Mittlerweile vor 22 Jahren erlangte das Weinviertel, Österreichs mit Abstand größtes Weinbaugebiet, als erste Region DAC Status. Im Laufe der Jahre änderten sich die Anforderungen, wurden zahlreiche Verordnungen und Novellen zum Weingesetz erlassen.

Jede DAC Herkunft (= Weinbaugebiet) hat seine eigene Definition, eigene Schwerpunkte und oft auch unterschiedliche Strukturen. Der Sortenmix, der unter dem DAC Dach Unterschlupf findet, ist gewaltig: ist es im Weinviertel auch nach 22 Jahren nur der Grüne Veltliner, der DAC Status hat, so sind in der Wachau und der Thermenregion – als Beispiele – alle Sortenschranken gebrochen. Dort ist so ziemlich alles DAC was an Rebstöcken wächst.

Mit den Sorten ist es überhaupt so eine Sache: im Weinviertel wächst der Druck, zumindest auch Riesling und Zweigelt unter das DAC Dach zu lassen. Im Kamptal – derzeit sind Veltliner und Riesling mit DAC Herkunft versehen – dürften demnächst Burgundersorten (Chardonnay, Weißburgunder) DAC Status erlangen; auch Wien möchte mehrere Sorten neben dem Gemischten Satz mit dem DAC-Zusatz vermarkten.

Selbst die einfache, gut verständliche Gliederung durch die anschauliche DAC Pyramide (Gebiets-, Orts- und Riedenweine) ist nicht in jeder DAC Herkunft gesetzlich verankert. Nun kommen absehbar noch Bezeichnungen der Lagenklassifizierung dazu, vorerst Erste Lagen, später wohl auch Große Lagen.

„Wir müssen schlicht und einfach an die Konsumenten denken, die den Wein ja kaufen sollen“, appelliert der Direktor des Bundesweinbauverbandes, Josef Glatt, an Winzer und Weinbaufunktionäre. Schliesslich sollen die Regelwerke den Konsumenten Qualitätssicherung und Orientierung vermitteln, nicht den Experten Grundlage akademischer Diskussionen sein.

Josef Glatt leitet zur Reform der DAC Gesetzgebung seit kurzem auch eine Arbeitsgruppe, die noch im Jänner 2024 erstmals tagen wird. Das Ziel ist klar: „Wir brauchen in jedem Weinbaugebiet ein nachvollziehbares Profil der Weine, mit klaren und einfachen Infos auf den Etiketten; dort haben Formalismen nichts verloren.“ Die Einheitlichkeit des DAC Auftritts auf den Etiketten kann schon einiges zur leichteren Orientierung für Konsumenten beitragen.

Mittelfristig wird wohl auch das Weingesetz zu überarbeiten sein, zumal auch einige neue EU-Vorgaben ins nationale Gesetzeswerk einzuarbeiten sind.