Sekt Austria (geschützte Ursprungsbezeichnung) ist das Qualitätsmerkmal für Topsekte aus Österreich. Diese Marke in Verbindung mit dem Sektkomitee und der Sektpyramide gibt den Konsumenten Sicherheit für Qualität made in Austria.

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Was bei aller Qualitätssteigerung der österreichischen Sektproduzenten fehlte, waren klare Regeln. Das änderte sich das im vergangenen Jahrzehnt: 2013 wurde unter Mitarbeit von Winzern, Sekthäusern und Händlern das Österreichische Sektkomitee als Körperschaft öffentlichen Rechts offiziell gegründet, welches vom rechtlichen Status her mit den regionalen Weinkomitees vergleichbar ist, dabei aber einen Wirkungsbereich für ganz Österreich aufweist.

2015 wurde mit der Schaffung eines qualitäts- und herkunftsorientierten Systems in Gestalt einer Sektpyramide mit klar definierten Bezeichnungsvorschriften schließlich eine wesentliche Lücke geschlossen. Ursprünglich als „Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ („Sekt“) bezeichnet, ist man inzwischen auf die international als verständlicher empfundene Bezeichnung „Sekt Austria“ umgeschwenkt.

Qualität mit Herkunft: Sekt Austria g.U. in drei Kategorien

Dieses herkunftsbasierte Qualitätssystem umfasst die Kategorien Sekt Austria, Sekt Austria Reserve und Sekt Austria Große Reserve und ist nur in Verbindung mit einer dieser Bezeichnungen zulässig. Das Regelwerk dazu gibt den Erzeugern Vorgaben in diversen Bereichen – neben der Herkunft reicht das von der Ernte über Ausbeutersatz, Traubenverarbeitung, Vinifizierung und Versektung sowie die Lagerung bis hin zum frühesten Zeitpunkt der Vermarktung.

In der Kategorie Sekt Austria ist vieles erlaubt: Es muss als Herkunft ein generisches Weinbaugebiet also Bundesland angegeben sein, eine nähere Angabe ist nicht erlaubt. Es sind zudem alle Methoden der Sektherstellung zugelassen, die Lagerzeit auf der Hefe beträgt nur mindestens neun (Flaschengärung) bzw. sechs (Tankgärung) Monate; auch in Sachen Farbe und Zuckerstufe ist im Klassik-Segment alles zulässig.

Bei Reserve und Große Reserve geht es schon deutlich strenger zu: Handlese, Ganztraubenpressung und Flaschengärung sind u.a. verpflichtend, die Mindestlagerzeit auf der Hefe beträgt 18 beziehungsweise 36 Monate. Bei der Reserve müssen die Trauben ebenfalls aus einem einzigen Bundesland stammen und dort gepresst werden, nähere geografische Angaben – Großlage, Gemeinde oder Riede – sind aber auch zulässig; bei der Großen Reserve ist die Angabe der Gemeinde verpflichtend, nähere Angaben sind erlaubt. Die Weine dürfen maximal zwölf Gramm Restzucker pro Liter enthalten, dürfen also brut, extra brut oder brut nature sein; der Alkoholgehalt ist nicht begrenzt.

Doch werden nicht alle Premium-Sekte nach diesem Qualitätssystem vermarktet, denn die Teilnahme ist natürlich freiwillig – wie die Anwendung von DAC für Stillweine. Einige Top-Sekterzeuger sind nämlich mittlerweile aus dem System ausgestiegen oder füllen nur einen Teil ihrer Sekte herkunftsbezogen ab. Diese Weine kommen – vorausgesetzt, die Trauben bzw. der Grundwein stammt aus Österreich – als „Österreichischer Sekt“ („Österreichischer Qualitätsschaumwein“) ohne geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung auf den Markt. Ist lediglich die Herstellung des Sekts in Österreich erfolgt, darf das Produkt mit „hergestellt in Österreich“ bezeichnet werden.

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