Mit der Unterzeichnung der jüngsten Sammelverordnung zum Weingesetz durch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am 16. September 2024 sind die beiden Piwi-Sorten Donauriesling und Donauveltliner ab sofort als Qualitätswein-Rebsorten zugelassen. Beide Sorten gelten als besonders vielversprechend.

In mehreren Weinbaugebieten gibt es seit Jahren hervorragende Ergebnisse mit den beiden Vertretern aus der Familie der pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (Piwi). Die Sorten wurden an der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg gezüchtet, wobei der Wissenschaftler Dr. Ferdinand Regner federführend war. Regner ist international renommiert für seine Verdienste um Herkunft und Elternteile vieler klassischer Rebsorten durch spezielle DNA-Analysen.

Im Jahr 2014 wurde die Piwi-Kreuzung Donauriesling auf den Markt gebracht. Zwei Kreuzungen sind die Eltern: auf der einen Seite eine Mischung aus Riesling mit Seyval blanc, auf der anderen Seite Pinot gris und Gutedel. Der Donauveltliner wurde bereits 1979 aus den Sorten Grüner Veltliner und Seyval blanc gekreuzt.

Ab sofort sind die beiden nicht nur unter Piwi-Fans anerkannten Sorten Teil des Österreichischen Qualitätsrebsorten-Katasters. Bis auf weiteres dürfen die Sortenbezeichungen zwar nicht am Etikett stehen, wenn Donauriesling und Donauveltliner als Qualitäts- und Herkunftswein abgefüllt werden. Das ist der Kompromiss, der im Vorfeld weinbaupolitisch mit den Piwi-Skeptikern geschlossen werden musste. Was aber im Moment nichts ausmacht, haben doch die einzelnen Winzer meist eher geringe Mengen und verwenden die beiden Sorten für Verschnitte, Cuvées oder im Gemischten Satz. Das ist ab sofort in der Qualitätsweinstufe erlaubt.

Werden Donauriesling oder Donauveltliner als Qualitätswein reinsortig abgefüllt, dann ist dies nur ohne Sortenangabe am Etikett erlaubt (etwa mit einem Markennamen). Mit Sortenangabe am Etikett sind die beiden Piwis als Rebsortenwein oder als Landwein zu bezeichnen ohne nähere Herkunft. Fachleute rechnen allerdings damit, dass in den kommenden Jahren auch die reinsortige Bezeichnung in der Qualitätsweinstufe und darüber hinaus erlaubt werden wird.