Viel wurde bereits berichtet, über die Inhalte der jüngsten Weinrecht-Sammelverordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Norbert Totschnig), die nach monatelanger Verzögerung kurz vor dem Sommer endlich in Kraft treten konnte. Von mehr oder weniger größeren oder kleineren Änderungen sind zahlreiche Weinbauregionen betroffen, vor allem hinsichtlich von Anpassungen der DAC Regularien.

Kernpunkt der Verordnung ist allerdings die gesetzlliche Verankerung der Herkunft DAC Thermenregion als 18. DAC Herkunft in Österreich. Damit ist der Kreis geschlossen und alle Weinbaugebiete verfügen über eien DAC Herkunft; ausgenommen das Gebiet Bergland, das die Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg umfasst.

Änderungen finden sich in folgenden Verordnungen:

  • DAC-Verordnung „Leithaberg“
  • DAC-Verordnung „Rosalia“
  • DAC-Verordnung „Traisental“
  • DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“
  • DAC-Verordnung „Wachau“
  • DAC-Verordnung „Kremstal“
  • DAC-Verordnung „Südsteiermark“
  • DAC-Verordnung „Vulkanland Steiermark“
  • DAC-Verordnung „Weststeiermark“
  • Sektbezeichnungsverordnung
  • Rebsortenverordnung
  • Verordnung über das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen
  • Weinbezeichnungsverordnung
  • DAC-Verordnung „Eisenberg“
  • DAC-Verordnung „Thermenregion“

Das entsprechende Bundesgesetzblatt zum Nachlesen für besonders Interessierte oder für Winzer finden Sie im PDF am Ende des Beitrages.