Mit der kürzlich verabschiedeten Weinrecht-Sammelverordnung wurde die gesetzliche Basis für eine offizielle Lagenklassifikation in Österreich geschaffen. Vorgesehen sind die Stufen „Erste Lage“ und „Große Lage“. Die Klassifizierung erfolgt anhand eines streng definierten Kriterienkatalogs.

Mit den ersten Klassifizierungen wird nicht vor 2025 zu rechnen sein. Seit längerem existieren in Österreich diverse Initiativen zur Klassifikation von Wein-Einzellagen – in Österreich „Rieden“ genannt – auf privater Basis, etwa jene der Österreichischen Traditionsweingüter (ÖTW), der Steirischen Terroir- und Klassikweingüter (STK) und der Eruptionswinzer aus dem Vulkanland Steiermark. Diese kennzeichnen jene Lagen ihrer Mitglieder, die Bekanntheit dafür erlangt haben, erstklassige Weine hervorzubringen.

Nach intensiver Vorarbeit wurde nun mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2023 die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen. Diese sieht zwei Stufen vor: Zunächst können Rieden als „Erste Lage“ klassifiziert werden. Frühestens fünf Jahre danach können sie als „Große Lage“ festgelegt werden. „Mit der Sammelverordnung 2023 wurde die Basis geschaffen, dass Österreichs Rieden nach einem einheitlichen System offiziell klassifiziert werden können“, kommentiert Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM): „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt.“

Wildwuchs auf ordentliche, rechtliche Basis stellen

Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager sieht das Thema langfristig: “Ziel ist es, wieder einen geordneten Rahmen zu finden. In den letzten Jahren haben sich beim Thema Lagenklassifizierung  immer mehr private Initiativen entwickelt. Diesen Wildwuchs müssen wir zusammenzufassen und auf eine ordentliche rechtliche Basis stellen. Es wird aber keine Flut an Ersten und Großen Lagen geben. Es wird sehr restriktiv vorgegangen werden und wird es in den Regionen und Gebieten viel Zeit und Arbeit benötigen.“

Niedrigerer Hektarhöchstertrag und Handlese Voraussetzung

Als Basis für die Lagenklassifikation legt die Verordnung allgemeine Bedingungen fest. So dürfen die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ beispielsweise nur für DAC Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Weinbaugebiet, aus dem der Wein stammt, muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein – Ortswein – Riedenwein definiert haben. Darüber hinaus sieht die Verordnung für die Verwendung der Bezeichnungen „Erste Lage“ oder „Große Lage“ einen niedrigeren Hektarhöchstertrag als den gesetzlich vorgeschriebenen und eine Lese per Hand vor.

Detaillierte Dokumentation für Klassifizierung notwendig

Damit ein Weinbaugebiet seine Top-Lagen klassifizieren kann, muss das Regionale Weinkomitee sie beim Nationalen Weinkomitee einreichen. Für jede Ried muss ein Klassifizierungsdokument mit detaillierten Informationen erstellt werden: etwa zur historischen Bedeutung der Ried, zu ihrer Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch zu Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Ried gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotenzial der Ried aufzeigen – etwa nationale und internationale Weinbewertungen.

Damit der Begriff „Große Lage“ verwendet werden kann, muss eine Ried mindestens fünf Jahre als „Erste Lage“ klassifiziert sein und es müssen weitere Bedingungen für die Bezeichnung „Große Lage“ festgelegt werden. Chris Yorke betont: „Eine offizielle Lagenklassifikation auf nationaler Ebene ist ein sehr herausforderndes Unterfangen. Wir werden den Prozess mit den Gebieten in den nächsten Jahren daher Schritt für Schritt gehen und die gewonnenen Erfahrungen kontinuierlich austauschen.“  Mit den ersten Klassifizierungen von Rieden als „Erste Lage“ wird nicht vor 2025 zu rechnen sein.

Unterschiedliches Interesse in den Weinbaugebieten

Während die einen auf die Lagenklassifizierung brennen, fangen andere Winzer und Weinbaugebiete damit (noch) nichts an. Stark von den Traditionsweingüter (ÖTW) dominierte Gebiete wie Kamptal, Wien oder Carnuntum brennen auf die Einführung der Lagenklassifikation ebenso wie die STK Winzer. Keinen aktuellen Bedarf sieht man im Burgenland und schon gar keinen in der Wachau: hier sind die Winzer der Vinea Wachau mit Riesenmehrheit der Meinung, dass ihre besten Rieden ohnehin große und auch international bekannte Lagen sind. Zudem die maximal mögliche Menge an Ersten und Großen Lagen im Verhältnis zur Gesamtfläche des Weinbaugebiets die Wachau zu sehr einschränken würde.

 

Gesetzliche Grundlage für offizielle Lagenklassifikation

• Weinrecht-Sammelverordnung schafft gesetzliche Basis

• Zwei Stufen: „Erste Lage“ und  „Große Lage“ (frühestens 5 Jahre nach „Erste Lage“)

• Bedingungen für Verwendung der Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ u. a.:

  • DAC-Weine aus klassifizierten Rieden o niedrigerer Hektarhöchstertrag als gesetzlich vorgeschrieben
  • Handlese

• Klassifizierungsprozess:

  • Regionale Weinkomitees reichen Rieden bei Nationalem Weinkomitee ein
  • Klassifizierungsdokument für jede eingereichte Ried mit Infos etwa zu: historische Bedeutung der Ried; Homogenität hinsichtlich Boden, Geologie, Klima und Exposition; nationale und internationale Bewertungen der Weine aus dieser Ried
  • Erste Klassifizierungen nicht vor 2025 zu erwarten

Quellen: ÖWM; Redaktion

Die Ried Pössnitzberg in der Südsteiermark hat alle Attribute für eine künftig Große Lage. © Wein Steuermark, pixelmaker.at
Die Ried Rothenbart zählt zu einer der allerbesten Lagen im Traisental. © POV, Robert Herbst
Ried Aubühl im Weinbaugebiet Carnuntum im prächtigen Licht des Sonnenuntergangs. © POV, Robert Herbst