Das Konsortium der Barolo Produzenten plant teils gravierende Änderungen im Regelwerk für Barolo und Barbaresco. Viele Bestimmungen stammen aus den 1960er-Jahren und gelten seit langem als veraltet.

Eine qualifizierte Mehrheit der Winzer ist erforderlich, um Änderungen zu erlassen, die kürzlich vom Verwaltungsrat des Konsortiums zum Schutz von Barolo, Barbaresco, Alba Langhe und Dogliani bereits genehmigt wurden. Dazu ist die Zustimmung einer Mehrheit erforderlich, die mindestens 66 Prozent der Rebfläche und 51 Prozent der Produktionsmenge vom Barolo und Barbaresco entspricht.

Eine der gravierendsten Änderungen betrifft die Beschränkung des Abfüllgebiets für Barolo und Barbaresco, die per Gesetz mit dem Ort der Vinifikation übereinstimmen muss. Derzeit müssen die Weingüter ihre unter den Namen Barolo und Barbaresco vermarkteten Weine auch im Gebiet der jeweiligen Herkunft abfüllen.

Weingüter müssen in jeder Herkunft Kellereien betreiben

In der Praxis bedeutet das, dass Weingüter, die in mehreren Herkünften tätig sind, oft nur wenige Kilometer entfernt zwei oder mehrere Kellereien betreiben müssen. Das kostet viel sinnlos verbranntes Geld. Die Region Barolo etwa umfasst nur sieben Gemeinden. Die Region Barbaresco nur wenige mehr. 

Künftig soll die Abfüllung der Weine für beide Herkünfte in jeweils einer der Regionen erfolgen dürfen. Ausgenommen davon wären nur die Gemeinden südlich des Tanaro-Flusses. Unverändert strikt bleiben natürlich die Bestimmungen für die Herkunft der Trauben aus dem jeweiligen Anbaugebieten.

Nebbiolo auch an Nordhängen erlauben

Erlaubt werden soll dagegen die Auspflanzung der Rebsorte Nebbiolo für Barolo oder Barbaresco an den nach Norden ausgerichteten Hängen. Dieser Vorschlag trägt direkt den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel Rechnung. 

Abfüllung in Großflaschen bis 18 Liter 

In Betracht gezogen wird die Erlaubnis, die Namen der Weinbaugemeinden aus dem Barbaresco auf den Etiketten zu gestatten. Im Barolo ist dies bereits seit langem erlaubt. Schliesslich soll ermöglicht werden, die Weine auch in Grossflaschen über 6 Liter abzufüllen, bis maximal 18 Liter.